Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 31.08.1960

Rechtsprechung
   BVerwG, 14.07.1960 - VIII C 17.60   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1960,4592
BVerwG, 14.07.1960 - VIII C 17.60 (https://dejure.org/1960,4592)
BVerwG, Entscheidung vom 14.07.1960 - VIII C 17.60 (https://dejure.org/1960,4592)
BVerwG, Entscheidung vom 14. Juli 1960 - VIII C 17.60 (https://dejure.org/1960,4592)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1960,4592) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BVerwG, 31.08.1960 - VIII C 17.60   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1960,1052
BVerwG, 31.08.1960 - VIII C 17.60 (https://dejure.org/1960,1052)
BVerwG, Entscheidung vom 31.08.1960 - VIII C 17.60 (https://dejure.org/1960,1052)
BVerwG, Entscheidung vom 31. August 1960 - VIII C 17.60 (https://dejure.org/1960,1052)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1960,1052) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Vermietung einer Wohnung ohne wohnungsbehördliche Genehmigung - Befreiung von einer Wohnraumbewirtschaftung - Rückzahlung eines Darlehens

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 1961, 328
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerwG, 24.04.1958 - V C 156.56
    Auszug aus BVerwG, 31.08.1960 - VIII C 17.60
    Es ist zwar richtig, daß der Eigentümer sich rechtlich verpflichten kann, eine Tilgungshypothek vor Ablauf der normalen Tilgungszeit zurückzuzahlen; ist aber mit "normaler" Tilgungszeit die ursprünglich bedungene Tilgungszeit, gemeint, dann bleibt die Frage offen, ob die auf Grund nachträglicher Verpflichtung geleistete vorzeitige Rückzahlung "vorzeitig" im Sinne des § 41 Abs. 1 I.WoBauG ist (vgl. die Ausführungen des Urteils vom 24. April 1958 - BVerwG V C 156.56 -, NJW 1958 S. 1316 = WM 1958 S. 136 = ZMR 1958 S. 271, zu der ähnlichen Frage, ob eine Wohnung im Sinne des § 41 Abs. 1 I.WoBauG frei finanziert ist, wenn öffentliche Mittel erst nach dem Zeitpunkt der Bezugsfertigkeit eingesetzt wurden).
  • BVerwG, 27.08.1959 - VIII C 71.59
    Auszug aus BVerwG, 31.08.1960 - VIII C 17.60
    Bei der Auslegung von Willenserklärungen durch die Vorinstanz kann das Revisionsgericht, wie der erkennende Senat wiederholt entschieden hat (Urteil vom 27. August 1959 - BVerwG VIII C 71.59 -, MDR 1960 S. 76 = NJW/RzW 1960 S. 47; Beschluß vom 29. März 1960 - BVerwG VIII B 146.59 -), nur prüfen, ob die Denkgesetze oder Auslegungsgrundsätze verletzt worden sind.
  • BVerfG, 17.12.1953 - 1 BvR 147/52

    Alle Beamtenverhältnisse sind am 8. Mai 1945 erloschen

    Auszug aus BVerwG, 31.08.1960 - VIII C 17.60
    Die Kläger können sich auch nicht darauf berufen, daß in § 50 I.WoBauG nachträglich an einen in der Vergangenheit liegenden abgeschlossenen Tatbestand angeknüpft und dadurch ein Eingriff in ihre Rechtslage vorgenommen worden sei, mit dem sie beim Abschluß des Darlehensvertrages nicht hätten rechnen können und den sie also bei einer verständigen Vorausschau nicht hätten zu berücksichtigen brauchen (vgl. BVerfGE 1, 264 [280]; 2, 237 [264]; 3, 58 [150]; 7, 89 [92]; 8, 274 [304]).
  • BVerfG, 12.11.1958 - 2 BvL 4/56

    Preisgesetz

    Auszug aus BVerwG, 31.08.1960 - VIII C 17.60
    Die Kläger können sich auch nicht darauf berufen, daß in § 50 I.WoBauG nachträglich an einen in der Vergangenheit liegenden abgeschlossenen Tatbestand angeknüpft und dadurch ein Eingriff in ihre Rechtslage vorgenommen worden sei, mit dem sie beim Abschluß des Darlehensvertrages nicht hätten rechnen können und den sie also bei einer verständigen Vorausschau nicht hätten zu berücksichtigen brauchen (vgl. BVerfGE 1, 264 [280]; 2, 237 [264]; 3, 58 [150]; 7, 89 [92]; 8, 274 [304]).
  • BVerfG, 30.04.1952 - 1 BvR 14/52

    Bezirksschornsteinfeger

    Auszug aus BVerwG, 31.08.1960 - VIII C 17.60
    Die Kläger können sich auch nicht darauf berufen, daß in § 50 I.WoBauG nachträglich an einen in der Vergangenheit liegenden abgeschlossenen Tatbestand angeknüpft und dadurch ein Eingriff in ihre Rechtslage vorgenommen worden sei, mit dem sie beim Abschluß des Darlehensvertrages nicht hätten rechnen können und den sie also bei einer verständigen Vorausschau nicht hätten zu berücksichtigen brauchen (vgl. BVerfGE 1, 264 [280]; 2, 237 [264]; 3, 58 [150]; 7, 89 [92]; 8, 274 [304]).
  • BGH, 10.06.1952 - GSZ 2/52

    Enteignung. Maßnahmen des Wohnungsamts

    Auszug aus BVerwG, 31.08.1960 - VIII C 17.60
    Es handelt sich um eine Sozialbindung des Eigentums, die dessen Inhalt in allgemein verbindlicher Weise bestimmt (ebenso zum Kontrollratsgesetz Nr. 18 vom 8. März 1946 der Große Senat für Zivilsachen des Bundesgerichtshofes in seinem Beschluß vom 10. Juni 1952 [BGHZ 6, 270] und zum neuen Recht u.a. Fellner-Fischer, Wohnraumbewirtschaftungsgesetz, 3. Aufl., Anm. 16 zu § 1; Roquette, Wohnraumbewirtschaftungsgesetz, Anm. 4 c zu § 1; Wormit, Das Wohnraumbewirtschaftungsgesetz, Anm. 3 zu § 1).
  • BVerfG, 24.07.1957 - 1 BvL 23/52

    Hamburgisches Hundesteuergesetz

    Auszug aus BVerwG, 31.08.1960 - VIII C 17.60
    Die Kläger können sich auch nicht darauf berufen, daß in § 50 I.WoBauG nachträglich an einen in der Vergangenheit liegenden abgeschlossenen Tatbestand angeknüpft und dadurch ein Eingriff in ihre Rechtslage vorgenommen worden sei, mit dem sie beim Abschluß des Darlehensvertrages nicht hätten rechnen können und den sie also bei einer verständigen Vorausschau nicht hätten zu berücksichtigen brauchen (vgl. BVerfGE 1, 264 [280]; 2, 237 [264]; 3, 58 [150]; 7, 89 [92]; 8, 274 [304]).
  • BVerfG, 24.04.1953 - 1 BvR 102/51

    Hypothekensicherungsgesetz

    Auszug aus BVerwG, 31.08.1960 - VIII C 17.60
    Die Kläger können sich auch nicht darauf berufen, daß in § 50 I.WoBauG nachträglich an einen in der Vergangenheit liegenden abgeschlossenen Tatbestand angeknüpft und dadurch ein Eingriff in ihre Rechtslage vorgenommen worden sei, mit dem sie beim Abschluß des Darlehensvertrages nicht hätten rechnen können und den sie also bei einer verständigen Vorausschau nicht hätten zu berücksichtigen brauchen (vgl. BVerfGE 1, 264 [280]; 2, 237 [264]; 3, 58 [150]; 7, 89 [92]; 8, 274 [304]).
  • BVerfG, 25.05.1956 - 1 BvR 128/56

    Verfassungsmäßigkeit des § 363 Abs. 2 StPO

    Auszug aus BVerwG, 31.08.1960 - VIII C 17.60
    Der Grundsatz des rechtlichen Gehörs verlangt, daß einer gerichtlichen Entscheidung nur solche Tatsachen und Beweisergebnisse zugrunde gelegt werden, zu denen die Beteiligten Stellung nehmen konnten (BVerfGE 5, 22 [24]; 6, 12 [14]; 7, 239 [240]).
  • BVerfG, 25.10.1956 - 1 BvR 440/54

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Beschwerdeverfahren

    Auszug aus BVerwG, 31.08.1960 - VIII C 17.60
    Der Grundsatz des rechtlichen Gehörs verlangt, daß einer gerichtlichen Entscheidung nur solche Tatsachen und Beweisergebnisse zugrunde gelegt werden, zu denen die Beteiligten Stellung nehmen konnten (BVerfGE 5, 22 [24]; 6, 12 [14]; 7, 239 [240]).
  • BVerwG, 17.12.1954 - V C 97.54

    § 9 Erste Niedersächsische Verordnung zum Wohnungsrecht (1.Nds.DVOWG) als

  • BVerfG, 23.01.1958 - 1 BvR 271/57

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

  • BVerwG, 19.11.1953 - I B 95.53

    Voraussetzungen der Nichtzulassungsbeschwerde - Teilung der Wohnung zwecks

  • BVerwG, 24.10.1956 - V C 236.54
  • BVerwG, 18.10.1958 - IV C 220.57

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 17.12.1962 - VIII B 65.61

    Rechtsmittel

    Die Klägerin führt aus: Das Bundesverwaltungsgericht habe in seinerEntscheidung vom 31. August 1960 - BVerwG VIII C 17.60 -, BBBl.

    1961 S. 127 = ZMR 1961 S. 328, die Frage dahingestellt gelassen, wie Bauten aus der Übergangszeit, bei denen der Antrag bei der Bewilligungsstelle vor dem Inkrafttreten des Ersten Wohnungsbaugesetzes in der ursprünglichen Fassung vom 24. April 1950 (BGBl. I S. 83) - u.F. - gestellt worden sei, im Hinblick auf § 23 dieses Gesetzes a.F. und § 50 Abs. 1 dieses Gesetzes n.F. wohnraumwirtschaftlich zu behandeln seien.

    In demUrteil des erkennenden Senats vom 31. August 1960 - BVerwG VIII C 17.60 -, a.a.O., wurde allerdings bemerkt, daß, wenn mit normaler Tilguhgszeit die ursprünglich bedungene Tilgungszeit gemeint sei, die Frage offenbleibe, ob die auf Grund nachträglicher Verpflichtung geleistete vorzeitige Rückzahlung "vorzeitig" im Sinne des § 41 Abs. 1 I. WoBauG sei; diese Frage würde nicht entschieden, weil in jenem Falle das Darlehen nicht auf Grund nachträglicher Verpflichtung vorzeitig zurückgezahlt worden war.

  • BVerwG, 25.04.1961 - VIII C 272.59

    Rechtsmittel

    Wollte der Kläger sich damit nicht zufrieden geben, so war es seine Sache, bei den die Einsichtnahme verweigernden Behörden oder ihren vorgesetzten Dienststellen die Akteneinsicht zu erwirken; blieb ihm dabei der Erfolg versagt, so stand ihm insoweit als weiteres Mittel auch die gesonderte Klage im Verwaltungsstreitverfahren zur Verfügung (vgl. hierzu dasUrteil vom 31. August 1960 - BVerwG VIII C 17.60 - und denBeschluß vom 4. Oktober 1960 - BVerwG VIII CB 315.59 -).
  • BVerwG, 12.11.1968 - VIII C 67.64

    Rechtsmittel

    Ob die Wohnung seit dem 1. Januar 1950 vor oder nach dem Erlaß des Ersten Wohnungsbaugesetzes bezugsfertig geworden ist, ist unerheblich, wie der beschließende Senat in seinemUrteil vom 31. August 1960 - BVerwG VIII C 17.60 - (DWW 1961, 339 - FWW 1961, 335 - ZMR 1961, 328) entschieden hat.
  • BVerwG, 13.06.1969 - VIII C 192.67

    Antrag auf Erteilung eines Freistellungsbescheides für öffentlich geförderte

    Dem Berufungsgericht ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, die sich an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts anschließt, auch darin zu folgen, daß es sich nicht um den Fall einer den Art. 20 GG verletzenden "Rückwirkung" eines Gesetzes handelte (vgl. insb. die zu wohnungsrechtlichen Fragen ergangenen Urteile vom 31. August 1960 - BVerwG VIII C 17.60 -, BBBl. 1961, 127 = ZMR 1961, 328, und BVerwGE 18, 254 [257 ff.]).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht